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Registre 24x32cm a l’usage des etablissements de sante, sociaux et medico sociaux 100pages
Angaben des Herstellers
Gemäß § 80 des Civilcodes, geändert durch das Gesetz Nr. 2009-526 vom 12. Mai 2009 Gesundheitseinrichtungen und soziale und medikosoziale Einrichtungen, die ältere Menschen begrüßen
müssen ein Todesregister einhalten, auf dem die Todeserklärungen und alle Informationen über die Kenntnisse des Amtes des Zivilzustands eingetragen sind.
Das Todesregister für Krankenhäuser, soziale oder medikosoziale Einrichtungen ermöglicht daher alle gesetzlichen Informationen.
Das Papier mit 110 g/m² ist leicht gefärbt, speziell für die Ansicht, und matt für einfaches und scharfes Schreiben. Es ist FSC-zertifiziert, ein verantwortungsvoller Bewirtschaftungsmodus der Wälder.
Exacompta-Register verfügen über Hardcover für eine längere Lebensdauer. Sie werden zu 100 % in Frankreich hergestellt.