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Nicht-Nano-Zinkoxid wird aus verschiedenen kommerziellen, rechtlichen und technischen Gründen oft ohne explizite Kennzeichnung verkauft. Hier die wichtigsten Erklärungen: In vielen Ländern (einschließlich der Europäischen Union) ist die Angabe „Nano“ nur dann verpflichtend, wenn das Produkt Nano-Inhaltsstoffe enthält, nicht aber, wenn dies NICHT der Fall ist. Handelt es sich bei Zinkoxid um Nicht-Nano, ist der Hersteller nicht verpflichtet, „Nicht-Nano“ auf dem Etikett anzugeben. Enthält das Produkt Nanopartikel, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel die Kennzeichnung als „[Nano]“ verpflichtend.
Wir vermeiden die Angabe „Nicht-Nano“ auf dem Etikett, da dies zu Verwechslungen mit der vorgeschriebenen Kennzeichnung (NANO) führen kann, da in der Branche bekannt ist, dass Zinkoxid, das einfach als „Zinkoxid“ gekennzeichnet ist, tatsächlich Nicht-Nano bedeutet. Hersteller vermeiden Fehlkennzeichnungen, um Verstöße gegen Vorschriften zu vermeiden.
Nicht nanobeschichtetes, unbeschichtetes, reines Zinkoxid in Pharmaqualität
Beruhigt die von Hautausschlägen oder Reizungen betroffene Haut